Aktuelles
Die Ausweitung und Verdichtung des heutigen Straßenverkehrs hat sich zu einem zentralen Problem entwickelt. Diesem Phänomen möchte das Gymnasium an der Hönne mit einer modernen, fortlaufenden Verkehrs- und Mobilitätserziehung begegnen.
Gleich zum Schulstart an der neuen Schule in der Klasse 5 erkunden wir mit den Schüler/innen die neue Schulumgebung, weisen auf Gefahrenstellen hin und ermöglichen den Kindern so, einen sicheren Schulweg zu finden.
In der Klasse 6 findet die Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Polizei Menden statt, der, in Fortführung an die Arbeit der Grundschule, den Schüler/innen die Möglichkeit eröffnet, selbstständig und kompetent mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Radfahrausbildung besteht aus der Vermittlung von theoretischem Wissen und einer Übungsfahrt im Bereich der Schule.
Des Weiteren ermöglichen wir unseren älteren Schüler/innen in Zusammenarbeit mit dem DRK in der Jahrgangsstufe EF die Teilnahme an einem 1. Hilfekurs, der auch von den Fahrschulen als Nachweis akzeptiert wird.
Für die Q1/Q2 wird alle 2 Jahre die Teilnahme am Crash Kurs der Polizei NRW angeboten, um die Fahranfänger für Gefahrensituationen und angemessenes Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Mit diesem Konzept sollen die Schüler/innen von der Klasse 5 bis in die Oberstufe in allen Arten der Verkehrsteilnahme zu mündigen und sensiblen Mitmenschen ausgebildet werden.
Informationen und Formulare
Bildungsportal NRW für Schüler: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Schueler/Schule-NRW/index.html
Ausbildungs- und Prüfungsordnung / Versetzungen
Hier finden Sie Informationen zur Versetzung, jeweils als PDF-Dokument:
Text der APO-SI (Stand: 01.06.2015)
Versetzungsregelungen für das Gymnasium
Das Bildungspaket ist da
Alle Familien mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die ALG-II-Leistungen, Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf die neuen Leistungen.
Hier insbesondere: Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Siehe dazu Informationen:
Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Stadt Menden
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit“
Neu – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ – Neu
Eltern die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befinden, können einen Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds stellen.
Wird der Antrag bewilligt, erfolgt aus dem Härtefallfond eine Kostenübernahme der Mittagsverpflegung, d.h. es wird ein kostenloses Mittagessen in der Einrichtung finanziert. Darüber hinaus wird die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt pro Schuljahr und Kind mit einem Zuschuss gefördert.
In der für den Härtefallfonds zuständigen kommunalen Stelle (überwiegend das für Bildung und Teilhabe zuständige Amt) kann wie bisher der Antrag gestellt werden, über den dann auch vor Ort entschieden wird.
Weitere Informationen zum Härtefallfonds erhalten Sie in unserer Schule (Sekretariat).
Allgemeine Informationen:











