Die neuen Testregeln
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aufgrund der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung ergeben sich neue Regelungen für die Organisation und Durchführung der Corona-Tests. Folgende Regelungen gelten am GHM ab Montag, dem 20.09.2021:
1. Testpflicht
Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht genesen oder vollständig geimpft (2G) sind, müssen wöchentlich an drei Testungen teilnehmen. Auf Wunsch dürfen auch genesene oder geimpfte Schülerinnen und Schüler an den Schnelltests teilnehmen.
2. Durchführung
- Ab 20.09.2021 werden die drei Testungen/Woche zu den folgenden Terminen durchgeführt:
Montag Mittwoch Freitag 1. Stunde alle Klassen der SI;
alle Kurse der EF;
alle Kurse der Q2alle Klassen der SI;
alle Kurse der EF, Q1, Q2alle Klassen der SI;
alle Kurse der Q1;
alle Kurse der Q23. Stunde alle Kurse der Q1 alle Kurse der EF - Sollten in den jeweiligen Stunden Klausuren/Klassenarbeiten stattfinden, wird die Testung vor Beginn der Stunde durchgeführt.
- Fehlt eine Schülerin/ein Schüler am Testtag wegen Krankheit, erfolgt der Test erst am nächsten regulären Testtag (keine Nachholung am Folgetag).
- Findet ein Kurs nicht statt (EVA), gilt Präsenzpflicht für den Kurs. Der Test wird im Kursraum durchgeführt.
3. Hat eine Schülerin/ein Schüler der Q2 am Mittwoch bzw. am Freitag in der Teststunde keinen regulären Unterricht, wird der Test in der ersten großen Pause in Raum A 005 nachgeholt.