Regelung nach den Herbstferien
Testungen zum Schulbeginn
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn
Testungen für alle Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder
genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang an unserer Schule durchgeführten Tests für
Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben
Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion
testen zu lassen. Die Bürgertests werden zwar ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich
kostenpflichtig, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben
kostenfrei. Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die
Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.
Das Ministerium für Schule und Bildung bittet alle Schulen darum, folgenden Appell an alle Eltern
weiterzugeben: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den
letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger
Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.“
Maskenpflicht
Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren
Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den
Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.
Bis dahin gilt im Schulgebäude weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.