Hinweise
- Bei längeren, vorher nicht absehbaren Fehlzeiten muss das Sekretariat täglich erneut informiert werden.
- Bei Erkrankung muss das Sekretariat noch am selben Tag bis 7:50 Uhr durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) oder die volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler telefonisch benachrichtigt werden. Es ist zusätzlich ein Anrufbeantworter geschaltet, damit jeder Anruf registriert werden kann. Bleibt dieser Anruf aus, gelten die Fehlstunden als unentschuldigt.
- Fehlzeiten und Versäumnisse unmittelbar vor und nach Schulferien sind grundsätzlich durch Attest zu entschuldigen oder rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.
- Bei Versäumnissen von Klausurterminen müssen die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler das Sekretariat ebenfalls bis spätestens 7:50 Uhr benachrichtigen. Das auf der Homepage bzw. im Sekretariat erhältliche Antragsformular für einen Nachschreibtermin ist spätestens am Tag des Wiedererscheinens in der Schule persönlich oder digital der Stufenleitung (à Beratungslehrerkräfte) auszuhändigen. Liegt der Antrag nicht vollständig und rechtzeitig vor, besteht kein Anspruch auf einen Nachschreibtermin.
- ⇒ Download „Anmeldung zur Nachklausur“
- Fehlzeiten und Versäumnisse unmittelbar vor und nach Schulferien sind grundsätzlich durch Attest zu entschuldigen oder rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.
- Schüler/innen, die die Schule im Laufe des Tages aus Krankheitsgründen verlassen, melden sich im Sekretariat ab. Hierzu bedarf es einer telefonischen Rücksprache mit den Eltern seitens der Schule. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler müssen im Krankheitsfall von einer/einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden und können nicht ohne Aufsicht nach Hause geschickt werden.
- Bei vorhersehbaren Versäumnissen (z.B. Führerscheinprüfung; Arzttermine, die nicht außerhalb der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können) muss bei den Beratungslehrkräften frühzeitig ein Antrag auf Beurlaubung mit Angabe eines Zeitraums eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist auf der Schulhomepage verfügbar. Unterrichtsversäumnisse aufgrund von Schulveranstaltungen und Beurlaubungen gelten nicht als Fehlzeiten.
- ⇒ Download „Formular Freistellungsantrag“
- Schüler/innen und Erziehungsberechtigte haben die Pflicht, sich mindestens einmal wöchentlich über den aktuellen Stand ihrer Fehlzeiten (à WebUntis!) zu informieren und ggfs. Rücksprache mit der Stufenleitung zu nehmen. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen können keine Korrekturen oder Änderungen mehr vorgenommen werden.










