- Fehlstunden
- Freistellungsantrag
- Anmeldung zur Nachschreibklausur
Hinweise:
Fehlzeiten müssen auf dem Fehlstundenzettel eingetragen und bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht volljährig sind, von einem Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Ein extra Entschuldigungsschreiben ist in der Regel nicht notwendig.
Bei Fehlen aus gesundheitlichen Gründen reicht die allgemeine Begründung „Krankheit“ aus.
- Die Entschuldigung ist der Fachlehrerin/dem Fachlehrer spätestens nach einer Woche unaufgefordert vorzulegen und die Kenntnisnahme bestätigen zu lassen.
- Bei privaten, nicht krankheitsbedingten Gründen für Unterrichtsversäumnisse (Fahrprüfungen, familiäre Anlässe etc.) bedarf es der schriftlichen Genehmigung der Beurlaubung durch die Stufenleitung im Voraus.
⇒ Download „Formular Freistellungsantrag“ - Bei Fehlen aufgrund von schulischen Veranstaltungen oder Verpflichtungen (z. B. Exkursionen) ist dies vom jeweils zuständigen Fachlehrer/Organisator der Veranstaltung im Voraus abzuzeichnen.
Fehlstunden aufgrund schulischer Veranstaltungen sind auf dem Fehlstundenzettel einzurahmen. - Wird eine Klausur versäumt, muss schnellstmöglich der Antrag auf Nachklausur beim Oberstufenkoordinator abgegeben werden.
⇒ Download „Anmeldung zur Nachklausur“